Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts an der Ruhr GmbH

1. Geltungsbereich 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen des Instituts an der Ruhr GmbH und den Teilnehmenden von Weiterbildungen/Ausbildungen. 

Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um Fortbildungen für die ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt wird. 

Es wird auf Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. 

Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Institut an der Ruhr GmbH ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag schriftlich benannt worden sind. 

2. Vertragsschluss 

Für die angebotenen zertifizierten systemischen Weiterbildungen (Systemische Beratung, Systemische Therapie, Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie) akzeptiert das Institut an der Ruhr GmbH ausschließlich schriftliche Anmeldungen. Der/die Interessent*in kann sich per Brief, E-Mail, Fax oder Bewerbungsformular um einen Platz in der Weiterbildung bewerben. Mit der Bewerbung bietet der/die Interessent*in dem Institut an der Ruhr GmbH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird erst verbindlich geschlossen, sobald das Institut an der Ruhr GmbH diesen schriftlich bestätigt hat. 

3. Preise 

Die Kosten für einen Vertrag über die Teilnahme an den Weiterbildungen sind dem Vertrag zu entnehmen. 

4. Zahlungsbedingungen 

Der/die Teilnehmer*in erhält eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Weiterbildung. Das Institut an der Ruhr GmbH bietet vor Beginn der Weiterbildung die Möglichkeit der Ratenzahlung in einem separaten Schreiben an. Die Organisationsgebühr in Höhe von 90,00 € ist bei Vertragseingang fällig. 

Ist der/die Teilnehmer*in mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich das Institut an der Ruhr GmbH vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und den/die Teilnehmer*in von der Teilnahme auszuschließen. 

5. Fehltage 

In den Weiterbildungen darf lediglich eine begrenzte Anzahl an Seminartagen versäumt werden, ohne dass eine kostenpflichtige Nachholpflicht für den/die Teilnehmer*in besteht, um die Zertifizierung zu erlangen: 

Systemische Beratung – 4 Seminartage 

Systemische Therapie – 2 Seminartage 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie – 2 Seminartage

Systemische Supervision – ½ Seminartag

Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Säumnis auf eigenes Verschulden des/der Teilnehmer*in oder unabhängig davon (Krankheit, Unfall, berufliche Verhinderung) zurückzuführen ist. 

Das Institut an der Ruhr GmbH wird sich aber in Ausnahmefällen um eine kulanzweise Regelung bemühen, ohne dass hierdurch eine Rechtspflicht oder eine Präjudiz für die Rechtslage geschaffen werden soll. Ein vertraglicher Anspruch seitens des/der Teilnehmer*in besteht jedenfalls nicht. 

6. Beendigung des Vertrages 

Eine Kündigung seitens des/der Teilnehmer*in wird vom Institut an der Ruhr GmbH grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Entscheidend ist der Eingang der Kündigung beim Institut an der Ruhr GmbH. Eine Kündigung kann bis 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen, es besteht jedoch dann kein Anspruch auf Rückgewähr der Organisationsgebühr in Höhe von 90,00 €. 

Bei einer späteren Kündigung sind 100 % des Teilnahmebetrages fällig. 

Der/die Teilnehmer*in hat jedoch das Recht, eine andere, für die Teilnahme an der Weiterbildung geeignete Person zu benennen. Diese Regelung ist jedoch nur bis zu Beginn der Weiterbildung gültig. In diesem Fall muss die Änderung des/der Teilnehmer*in seitens des Instituts an der Ruhr GmbH schriftlich bestätigt werden. Dies kann durch das Institut an der Ruhr GmbH nur aus wichtigem Grunde verweigert werden. Der/die Ersatzteilnehmer*in muss hierzu jedoch zwingend mit dem Institut an der Ruhr GmbH einen entsprechenden Vertrag abschließen und sämtliche Zahlungsverpflichtungen übernehmen. Erst damit wird der/die scheidende Teilnehmer*in von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Ausbildung ist jedoch nicht mehr möglich. 

Bei einem grob schuldhaften Verstoß eines/einer Teilnehmer*in behält sich das Institut an der Ruhr GmbH ein Kündigungsrecht vor. Ein Anspruch auf Erstattung der bereits bezahlten Kosten besteht nicht, vielmehr besteht für das Institut an der Ruhr GmbH der Anspruch auf sofortige Zahlung des restlichen fälligen Kostenbeitrages. Ein Ausschluss von der Weiterbildung ist auch in dem Fall möglich, dass die Kursleitung einem/einer Teilnehmer*in die Weiterbildungsfähigkeit abspricht. Dieser Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für bereits stattgefundene Seminare, entbindet aber von der Zahlungspflicht künftig noch stattfindender Seminare. 

7. Widerrufsbelehrung 

Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels zustande (E-Mail, Post, Fax, Internet, etc.) steht dem/der Teilnehmer*in, soweit er/sie Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist abgesandt wurde. Der/die Teilnehmer*in hat das Recht binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. 

Widerrufsbelehrung: 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Instituts an der Ruhr GmbH. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihre Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderen vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen währen der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

8. Veranstaltungsabsage seitens des Instituts an der Ruhr GmbH

Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt. Das Institut an der Ruhr GmbH weist im Übrigen darauf hin, dass die Durchführung der Veranstaltung von dem Erreichen einer Mindestteilnehmer*innenzahl abhängig gemacht wird, sodass eine Absage bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn für das Institut an der Ruhr GmbH möglich ist. Die Absage der Ausbildung wegen zu geringer Teilnehmer*innenzahl ist dann ohne weitere Verpflichtung seitens des Instituts an der Ruhr GmbH möglich. Sollten zu diesem Zeitpunkt schon Zahlungen der Teilnehmer*innen erfolgt sein, werden diese Gelder binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der entsprechenden Kontoverbindung zurück überwiesen. 

9. Zertifizierung 

Die Weiterbildung erfolgt nach den Rahmenrichtlinien der Systemischen Gesellschaft. Für die Zertifizierung gelten die Voraussetzungen, die zu Beginn der Weiterbildung separat ausgehändigt werden. Eine Zusammenfassung findet sich auf der Webseite des Instituts unter der Rubrik „Weiterbildungsstruktur“ der einzelnen Weiterbildungen oder unter: https://systemische-gesellschaft.de/weiterbildung/sg-zertifikat/ 

10. Änderungsvorbehalte 

Das Institut an der Ruhr GmbH behält sich vor, bei Ausfall eines/r Trainer*in einen andere/n Trainer*in mit der Durchführung der Veranstaltung zu beauftragen. Die geänderte Besetzung begründet keine Ansprüche des/der Teilnehmers*in an das Institut an der Ruhr GmbH. Aus wichtigem Grund können zudem Termin- und Ortsverschiebungen vorgenommen werden. Im Rahmen der Weiterbildung können einzelne Teile der Lehre anlassbezogen im Onlineformat stattfinden.

Durch Krankheit des/r Trainer*in, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. Das Institut an der Ruhr GmbH bemüht sich in diesem Fall Ersatz anzubieten. Im Ausnahmefall muss die Veranstaltung abgesagt werden. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-/Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. 

Es wird seitens des Instituts an der Ruhr GmbH ein Ersatztermin angeboten werden. 

11. Haftung 

Die Weiterbildungen des Instituts an der Ruhr GmbH werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt das Institut an der Ruhr GmbH keine Haftung. Zudem übernimmt das Institut an der Ruhr GmbH keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben. 

Das Institut an der Ruhr GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Trainer*innen des Instituts an der Ruhr GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das Institut an der Ruhr GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz; wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; ebenso wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf einen vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zudem haftet das Institut an der Ruhr GmbH nicht für Fehler von Ausbildungsteilnehmer*innen an Klient*innen. 

12. Geheimhaltung/Datenschutz 

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, sämtliche während der Weiterbildung zur Kenntnis gelangten Informationen über andere Teilnehmer*innen, Organisationen, Projekte usw. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz zu behandeln. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 

Personenbezogene Daten des/der Teilnehmers*in werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Das Institut an der Ruhr GmbH ist lediglich berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte zu übermitteln bzw. ausgewählte Daten über die Teilnehmer*innenliste anderen Veranstaltungsteilnehmer*innen zugänglich zu machen. 

13. Urheberrecht 

Die ausgehändigten Teilnehmer*innenunterlagen und elektronischen Trainingsmedien sind urheberrechtlich geschützt und nur für den persönlichen Gebrauch des/der Teilnehmers*in bestimmt. 

14. Erfüllungsort/Gerichtsstand 

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Institutes an der Ruhr GmbH. 

15. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt.